Wahlvorschlagsverfahren

    Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.

    Beschreibung

    Europawahl:
    • Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereini-gungen eingereicht werden
    • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
    • Zuständig: Bundeswahlleitung
    Bundestagswahl
    • Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewer-bende eingereicht werden 
    • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden 
    • Zuständig: Landes- und Kreiswahlleitung
    Bürgerschaftswahl:
    • Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
    • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
    • Zuständig: Landes- und Bezirkswahlleitung
    Bezirksversammlungswahl:
    • Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
    • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
    • Zuständig: Bezirkswahlleitung

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landeswahlamt Hamburg (Landeswahlamt Hamburg)

    Aktuelles

    Landeswahlamt Hamburg

    Beschreibung

    Landeswahlamt Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniswall 4

    20095 Hamburg

    U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Ein Wahlvorschlag muss enthalten: 
    • den Wahlvorschlag an sich (Kandidierendenliste) 
    • die Zustimmungserklärungen der Kandidierenden 
    • die Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidierenden (bzw. bei Unionsbürgerinnen und -bürgern ggf. Versicherung an Eides statt) 
    • Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Kandidierenden
    • eine eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung
    • Ggf. Unterstützungsunterschriften

    Voraussetzungen

    Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Es sind die jeweiligen Form (Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unter-lagen) sowie Fristerfordernisse zu beachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 8-14 Europawahlgesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/BJNR007090978.html 

    §§ 18-28 Bundeswahlgesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html

    §§ 22-26 Bürgerschaftswahlgesetz
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P22/part/X 

    §§ 18-23 Bezirksversammlungswahlgesetz
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahl-GHA1977V10P18/part/X

    Rechtsbehelf

    Die zuständigen Ausschüsse entscheiden über die Zulassung oder Nichtzulassung der Wahlvorschläge. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der jeweils zuständigen Stelle einzulegen.

    Die geltenden Regelungen können den zugehörigen Wahlgesetzen entnommen werden.

    Verfahrensablauf

    Zunächst müssen die erforderlichen Unterlagen bzw. Formblätter bei der zuständigen Bundes-, Landes-, Kreis- oder Bezirkswahlleitung abgefordert werden. Anschließend müssen auf diesen Unterlagen alle erforderlichen Angaben gemacht werden. Hierzu kann ggf. ein Onlineportal genutzt werden. Der vollständige Wahlvorschlag ist im letzten Schritt vollständig und fristwahrend einzureichen.

    Fristen

    Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge
    Europawahl: bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
    Bundestagswahl: bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
    Bürgerschaftswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
    Bezirksversammlungswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
     

    Bearbeitungsdauer

    Eine erste Einschätzung bezüglich der Zulässigkeit erhält die einreichende Person in der Regel bereits beim Einreichen vor Ort.
    Die endgültige Entscheidung trifft der für die Zulassung zuständige Wahlausschuss. 

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A23 Landeswahlamt Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bezirksversammlungswahlen, Wahlvorschläge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en