Wahlvorschlagsverfahren Allgemeine Informationen

    Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.

    Beschreibung

    Im Wahlvorschlagsverfahren wird bestimmt, wer für eine Wahl aufgestellt und zugelassen wird. Je nach Art der Wahl gelten andere Bestimmungen. Sie müssen Ihren Wahlvorschlag immer mit allen erforderlichen Vordrucken einreichen.

    Europawahl:
    Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Zuständig ist die Bundeswahlleitung

    Bundestagswahl: 
    Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Kreiswahlleitung.

    Bürgerschaftswahl:
    Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Bezirkswahlleitung

    Bezirksversammlungswahl:
    Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Bezirkswahlleitung

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landeswahlamt Hamburg (Landeswahlamt Hamburg)

    Aktuelles

    Landeswahlamt Hamburg

    Beschreibung

    Landeswahlamt Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniswall 4

    20095 Hamburg

    U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    •  Wahlvorschlag(Kandidierendenliste) 
    • Zustimmungserklärungen der Kandidierenden 
    • Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidierenden (bei Unionsbürgerinnen und -bürgern gegebenenfalls Versicherung an Eides statt) 
    • Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Kandidierenden
    • eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung
    • Gegebenenfalls: Unterstützungsunterschriften

    Voraussetzungen

    • Sie reichen den Wahlvorschlag schriftlich ein.
    • Bei der Einreichung beachten Sie die jeweiligen Form- (Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen) sowie Fristerfordernisse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die zuständigen Ausschüsse entscheiden über die Zulassung oder Nichtzulassung der Wahlvorschläge. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der jeweils zuständigen Stelle einzulegen. Die geltenden Regelungen können den zugehörigen Wahlgesetzen entnommen werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie fordern die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Formblätter bei der zuständigen Bundes-, Landes-, Kreis- oder Bezirkswahlleitung an.
    • Sie machen alle erforderlichen Angaben und reichen die Formblätter zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Je nach zuständiger Stelle steht Ihnen hierzu gegebenenfalls auch ein Onlineportal zur Verfügung.

    Fristen

    Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge
    Europawahl: bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
    Bundestagswahl: bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
    Bürgerschaftswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
    Bezirksversammlungswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
     

    Bearbeitungsdauer

    Eine erste Einschätzung bezüglich der Zulässigkeit erhält die einreichende Person in der Regel bereits beim Einreichen vor Ort. Die endgültige Entscheidung trifft der für die Zulassung zuständige Wahlausschuss. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A23 Landeswahlamt Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bezirksversammlungswahlen, Wahlvorschläge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en