Fundsachen ersteigern
Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern
Beschreibung
Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ende der Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern.
Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einen guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einen guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.
Öffnungszeiten
Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- keine
- Die Fundsachen müssen gut erhalten sein, damit sie versteigert werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 979 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__979.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__979.html
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
- Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
- Sie können für diese Fundsachen auf einer öffentlichen Versteigerung bieten und sie ersteigern.
- Sehen Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau an.
- Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung eine Fundsache ersteigert, bezahlen Sie sie direkt vor Ort.
- Sie müssen die ersteigerte Fundsache direkt mitnehmen. Sie kann nicht für Sie aufbewahrt werden.
Fristen
Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt bis zu 6 Monate.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es werden keine Gebühren für die Ersteigerung erhoben.
Die Kosten für den ersteigerten Gegenstand sind mit EC-Karte oder bar zu bezahlen. 500 EUR Scheine können nicht angenommen werden.
Die Kosten für den ersteigerten Gegenstand sind mit EC-Karte oder bar zu bezahlen. 500 EUR Scheine können nicht angenommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten verbunden ist, darf eine Fundsache versteigert werden, bevor die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen von der zuständigen Stelle sortiert. Alle nicht Fundsachen, die nicht versteigert werden können und Fundsachen mit nicht löschbaren Daten werden datenschutzkonform verwertet.
Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Spiel- und Sportwaren, Haushaltswaren, Digitale Geräte, Uhren und Schmuck.
Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen von der zuständigen Stelle sortiert. Alle nicht Fundsachen, die nicht versteigert werden können und Fundsachen mit nicht löschbaren Daten werden datenschutzkonform verwertet.
Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Spiel- und Sportwaren, Haushaltswaren, Digitale Geräte, Uhren und Schmuck.
- Die in Präsenz-Versteigerungen aufgerufenen Artikel sind nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft worden. Fahrräder wurden nicht auf ihre die Verkehrstüchtigkeit geprüft.
- Bei allen Präsenz-Versteigerungen der zuständigen Stelle gilt der Grundsatz: Ersteigert wie gesehen!
- Sie haben keine Gewährleistungsansprüche wegen eines eventuellen Mangels an der erworbenen Sache.
- Aus Platzgründen ist es leider nicht möglich, die Fahrräder vor den Versteigerungen einzeln zu besichtigen. Während der Versteigerung werden die Räder, für alle Besucher gut sichtbar präsentiert.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrales Fundbüro am 07.12.2021
Stichwörter
Fundbüro Versteigerungen