Versicherungsbescheinigung beantragen für Fundsachen

    Wenn Sie eine Versicherungsbescheinigung benötigen, können Sie sich die Bescheinigung im Zentralen Fundbüro Hamburg ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, der nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde, können Sie sich eine Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
    Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde. 
    In der Regel wird eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte benötigt.


     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Luruper Chaussee 125

    22761 Hamburg

    Quartier Bahrenfeld

    Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.

    Öffnungszeiten

    Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
    • Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
    • Rahmennummer/Seriennummer

    Voraussetzungen

    Verlust einer Sache/eines Gegenstandes

    Rechtsgrundlage(n)

    Keine

    Rechtsbehelf

    Kein Widerspruch möglich
     

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung kann persönlich oder durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Diese Person muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen. 
     


     

    Fristen

    Bei medizinischen Gegenständen:
    Ab 2-3 Wochen nach Verlust wird die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.

    Bei Fahrrädern:
    Eine Versicherungsbescheinigung kann bei Fahrrädern frühestens 10 Wochen nach Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.

    Bearbeitungsdauer

    5-10 Minuten

    Kosten

    10 EUR (zuzüglich aktuelle Portokosten bei Beantragung per Post)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung persönlich zu stellen. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Beantragung möglich. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.

    Bei Fahrädern:
    In jedem Fall ist die Anzeige der Polizei und die Rahmennummer vorzulegen.

    Bei medizinischen Gegenständen:
    In jedem Fall ist die Seriennummer vorzulegen.

    Die Bescheinigung kann in Ausnahmefällen per Post beantragt und zugestellt werden, wenn die Fahrrad-Rahmennummer bzw. Kaufbelege mit Seriennummer vorhanden sind und die Gebühr von 10 EUR zzgl. Portokosten vorab auf das Konto des Zentralen Fundbüro Hamburg überwiesen wird. Bitte vorab Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Fundbüro Hamburg.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Negativbescheinigung, Versicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en