• Hamm (Landkreis Hamm, Hamburg)

Versicherungsbescheinigung beantragen für Fundsachen

Wenn Sie eine Versicherungsbescheinigung benötigen, können Sie sich die Bescheinigung im Zentralen Fundbüro Hamburg ausstellen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, der nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde, können Sie sich eine Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde. 
In der Regel wird eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte benötigt.


 

zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Ansprechpartner

Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)

Aktuelles

Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

Beschreibung

Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

Adresse

Hausanschrift

Luruper Chaussee 125

22761 Hamburg

Quartier Bahrenfeld

Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.

Öffnungszeiten

Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

Kontaktperson

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Reisepass
  • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
  • Rahmennummer/Seriennummer

Voraussetzungen

Verlust einer Sache/eines Gegenstandes

Rechtsgrundlage(n)

Keine

Rechtsbehelf

Kein Widerspruch möglich
 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung kann persönlich oder durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Diese Person muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen. 
 


 

Fristen

Bei medizinischen Gegenständen:
Ab 2-3 Wochen nach Verlust wird die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.

Bei Fahrrädern:
Eine Versicherungsbescheinigung kann bei Fahrrädern frühestens 10 Wochen nach Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.

Bearbeitungsdauer

5-10 Minuten

Kosten

10 EUR (zuzüglich aktuelle Portokosten bei Beantragung per Post)

Hinweise (Besonderheiten)

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung persönlich zu stellen. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Beantragung möglich. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.

Bei Fahrädern:
In jedem Fall ist die Anzeige der Polizei und die Rahmennummer vorzulegen.

Bei medizinischen Gegenständen:
In jedem Fall ist die Seriennummer vorzulegen.

Die Bescheinigung kann in Ausnahmefällen per Post beantragt und zugestellt werden, wenn die Fahrrad-Rahmennummer bzw. Kaufbelege mit Seriennummer vorhanden sind und die Gebühr von 10 EUR zzgl. Portokosten vorab auf das Konto des Zentralen Fundbüro Hamburg überwiesen wird. Bitte vorab Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Fundbüro Hamburg.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Negativbescheinigung, Versicherung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en