Versicherungsbescheinigung beantragen für Fundsachen
Wenn Sie eine Versicherungsbescheinigung benötigen, können Sie sich die Bescheinigung im Zentralen Fundbüro Hamburg ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, der nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde, können Sie sich eine Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.
In der Regel wird eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte benötigt.
Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.
In der Regel wird eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte benötigt.
zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.
Öffnungszeiten
Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.
Kontaktperson
3501 A-ZFB
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-3501
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- Gegebenenfalls Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
- Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
- Rahmennummer/Seriennummer
Voraussetzungen
Verlust einer Sache/eines Gegenstandes
Rechtsgrundlage(n)
Keine
Rechtsbehelf
Kein Widerspruch möglich
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung kann persönlich oder durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Diese Person muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.
Fristen
Bei medizinischen Gegenständen:
Ab 2-3 Wochen nach Verlust wird die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
Bei Fahrrädern:
Eine Versicherungsbescheinigung kann bei Fahrrädern frühestens 10 Wochen nach Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Ab 2-3 Wochen nach Verlust wird die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
Bei Fahrrädern:
Eine Versicherungsbescheinigung kann bei Fahrrädern frühestens 10 Wochen nach Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Bearbeitungsdauer
5-10 Minuten
Kosten
10 EUR (zuzüglich aktuelle Portokosten bei Beantragung per Post)
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausstellung der Versicherungsbescheinigung persönlich zu stellen. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Beantragung möglich. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.
Bei Fahrädern:
In jedem Fall ist die Anzeige der Polizei und die Rahmennummer vorzulegen.
Bei medizinischen Gegenständen:
In jedem Fall ist die Seriennummer vorzulegen.
Die Bescheinigung kann in Ausnahmefällen per Post beantragt und zugestellt werden, wenn die Fahrrad-Rahmennummer bzw. Kaufbelege mit Seriennummer vorhanden sind und die Gebühr von 10 EUR zzgl. Portokosten vorab auf das Konto des Zentralen Fundbüro Hamburg überwiesen wird. Bitte vorab Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Fundbüro Hamburg.
Bei Fahrädern:
In jedem Fall ist die Anzeige der Polizei und die Rahmennummer vorzulegen.
Bei medizinischen Gegenständen:
In jedem Fall ist die Seriennummer vorzulegen.
Die Bescheinigung kann in Ausnahmefällen per Post beantragt und zugestellt werden, wenn die Fahrrad-Rahmennummer bzw. Kaufbelege mit Seriennummer vorhanden sind und die Gebühr von 10 EUR zzgl. Portokosten vorab auf das Konto des Zentralen Fundbüro Hamburg überwiesen wird. Bitte vorab Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Fundbüro Hamburg.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Negativbescheinigung, Versicherung