Urkunden Beglaubigung
Beglaubigungen von Kopien für privatrechtliche Zwecke (nicht zur Vorlage bei einer Behörde)
Beschreibung
Beglaubigungen von Kopien von privaten Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten), dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
zuständige Stelle
Bezirksamt Harburg
Ansprechpartner
Bezirksamt Harburg (Bezirksamt Harburg)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg
Beschreibung
Bezirksamt Harburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
erforderliche Unterlagen
Originaldokumente und ggf. Fotokopien.
Kosten
Bitte telefonisch erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Beglaubigungen von Kopien (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten) dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde