Zentraler Bevölkerungsschutz Informationen erhalten
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz.
Beschreibung
Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Lebensgrundlagen vor
Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.
- Katastrophen wie zum Beispiel Überschwemmungen und Unfälle,
- schweren Notlagen sowie
- den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
- den Katastrophenschutz, der bei größeren Unglücken oder Katastrophen in Friedenszeiten eingreift und in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Er ist zuständig für die Abwehr von Katastrophen und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie
- den Zivilschutz im Verteidigungs- und Spannungsfall, welcher in der Verantwortung des Bundes liegt. Er umfasst nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
- Vorsorge und Prävention,
- Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
- schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
- Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
- Erstellung von Notfallplänen
Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (Bundesverwaltungsamt)
Aktuelles
Bundesverwaltungsamt
Beschreibung
Bundesverwaltungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Bundesverwaltungsamt Abteilung V
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Es ist eine außergewöhnliche Gefährdungslage oder ein Notfall eingetreten, der die Sicherheit und das Wohl der Bevölkerung bedroht.
- Das Ereignis gefährdet die Sicherheit vieler Menschen.
- Ein koordiniertes Eingreifen mehrerer Organisationen ist erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5
Rechtsbehelf
Es gibt verschiedene Rechtsbehelfe, mit denen Sie, als betroffene Person, gegen Maßnahmen oder Entscheidungen vorgehen können, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Verfahrensablauf
- Die Gefahrensituation wird erkannt und bewertet.
- Informationen werden über Sirenen, Apps oder Medien verbreitet.
- Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste werden aktiviert.
- Betroffene Personen werden evakuiert oder an sichere Orte gebracht.
- Notunterkünften und lebenswichtige Güter werden bereitgestellt
- Die aktuelle Lage wird ständig kontrolliert und gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen vorgenommen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art der Gefahrensituation und dem Umfang der notwendigen Maßnahmen ab. Der Zeitumfang kann Stunden, Tage oder sogar Wochen betragen.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Land, Region und Art der Gefahrensituation.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bevölkerungsschutz am 24.01.2025
Stichwörter
Verteidigungsfall