Zentraler Bevölkerungsschutz Informationen erhalten

    Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz.

    Beschreibung

    Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Lebensgrundlagen vor
    • Katastrophen wie zum Beispiel Überschwemmungen und Unfälle,
    • schweren Notlagen sowie
    • den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
    Der Bevölkerungsschutz sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig gewarnt werden, wenn eine Gefahr droht, und gibt Ihnen Anweisungen, wie Sie sich richtig verhalten können.
    Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
    • den Katastrophenschutz, der bei größeren Unglücken oder Katastrophen in Friedenszeiten eingreift und in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Er ist zuständig für die Abwehr von Katastrophen und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie
    • den Zivilschutz im Verteidigungs- und Spannungsfall, welcher in der Verantwortung des Bundes liegt. Er umfasst nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren
    Katastrophen- und Zivilschutz bilden ein integriertes Hilfesystem. Ziel ist es, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Sie bestmöglich auf Gefahren vorzubereiten. 
    Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
    • Vorsorge und Prävention,
    • Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
    • schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
    • Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
    • Erstellung von Notfallplänen
    Der Bevölkerungsschutz sorgt auch dafür, dass wichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Notunterkünfte bereitstehen, falls Sie Hilfe benötigen.
    Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (Bundesverwaltungsamt)

    Aktuelles

    Bundesverwaltungsamt

    Beschreibung

    Bundesverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ramersbacher Str. 95

    D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Es ist eine außergewöhnliche Gefährdungslage oder ein Notfall eingetreten, der die Sicherheit und das Wohl der Bevölkerung bedroht.
    • Das Ereignis gefährdet die Sicherheit vieler Menschen.
    • Ein koordiniertes Eingreifen mehrerer Organisationen ist erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5

    Rechtsbehelf

    Es gibt verschiedene Rechtsbehelfe, mit denen Sie, als betroffene Person, gegen Maßnahmen oder Entscheidungen vorgehen können, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

    Verfahrensablauf

    • Die Gefahrensituation wird erkannt und bewertet.
    • Informationen werden über Sirenen, Apps oder Medien verbreitet.
    • Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste werden aktiviert.
    • Betroffene Personen werden evakuiert oder an sichere Orte gebracht.
    • Notunterkünften und lebenswichtige Güter werden bereitgestellt
    • Die aktuelle Lage wird ständig kontrolliert und gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen vorgenommen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art der Gefahrensituation und dem Umfang der notwendigen Maßnahmen ab. Der Zeitumfang kann Stunden, Tage oder sogar Wochen betragen.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Land, Region und Art der Gefahrensituation.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bevölkerungsschutz am 24.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Verteidigungsfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en