• Rönneburg (Landkreis Rönneburg, Hamburg)

Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung.

Beschreibung

Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
Beachten Sie die Hinweise im Formular.

Voraussetzungen

Die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit sind nicht erfüllt, sofern ...
  • Mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind.
  • Oder die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgen.
  • Oder die Versickerung erfolgt innerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
  • Oder die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung können nicht eingehalten werden. 

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 bis § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Sie melden die Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern per Schriftverkehr an die Behörde.

Kosten

Richten sich nach dem Prüfaufwand.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Niederschlagswasser/Regenwasser

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en