Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

    Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung.

    Beschreibung

    Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das  Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
    Beachten Sie die Hinweise im Formular.

    Voraussetzungen

    Die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit sind nicht erfüllt, sofern ...
    • Mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind.
    • Oder die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgen.
    • Oder die Versickerung erfolgt innerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
    • Oder die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung können nicht eingehalten werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 bis § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG
    entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Sie melden die Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern per Schriftverkehr an die Behörde.

    Kosten

    Richten sich nach dem Prüfaufwand.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Niederschlagswasser/Regenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en