Entschädigung aufgrund von Verkehrslärm
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Weitere Informationen
aufgrund der aktuellen Lage wenden Sie sich bitte per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Umweltschutz (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Umweltschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Umweltschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-13 Uhr
Kontaktperson
Umweltschutzabteilung (Wandsbek)
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr-7-9 und 14-15 Uhr. Bei persönlichem Erscheinen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Kontaktperson
A-VS-31 Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt-A
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
2511 VS31
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
Umweltschutz (Hamburg-Nord)
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Technischer Umweltschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
E - Bodenschutz
Internet
erforderliche Unterlagen
Ein Antragsformular und ein Merkblatt zum Ablauf des Erstattungsverfahrens kann beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Technischer Umweltschutz – angefordert werden
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Anfrage auf Erstattung ist beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Technischer Umweltschutz – einzureichen. Das Fachamt prüft, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht (Gebäude in der Lärmtechnischen Untersuchung erfasst, Baugenehmigungszeitpunkt).
Ortstermin:
Wenn ein Anspruch besteht, erfolgt ein Ortstermin, um den vorhandenen Schallschutz des Gebäudes festzustellen (hierzu sind Raumgrundrisse, Raumhöhen, Raumnutzung, Wandaufbau, Fenstereinbaujahr, Fenstermaße und ggf. weitere Angaben zum Dachaufbau und zum Außenwohnbereich vom Antragsteller bereitzustellen).
Berechnung ggf. erforderlicher Schallschutzmaßnahmen:
Es erfolgt die Berechnung des vorhandenen Beurteilungspegels und Vergleich mit dem maßgeblichen Immissionsgrenzwert. Sofern die vorhandenen Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen, teilt das Fachamt mit, welche Gebäudeteile zu sanieren sind.
mindestens 2 Kostenvoranschläge:
Vom Antragsteller sind dann mindestens 2 Kostenvoranschläge einzuholen und einzureichen.
Erteilung eines Bescheides:
Das Fachamt prüft die Kostenvoranschläge und erteilt einen Bescheid, der die erforderlichen Maßnahmen und die Höhe der Erstattungskosten enthält. Nach Erteilung des Bescheides darf mit den Maßnahmen begonnen werden.
Endabnahme und Auszahlung:
Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Einreichung der Rechnungen erfolgt eine Abnahme durch das Fachamt und die Auszahlung der vereinbarten Erstattungskosten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der freiwilligen Lärmsanierung hat der Eigentümer 25 % der Kosten für den passiven Lärmschutz selbst zu tragen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Schallschutz, Entschädigungen