• Sasel (Landkreis Sasel, Hamburg)

Umweltschadensfall melden

Sie müssen melden, wenn Sie einen Umweltschadensfall feststellen oder verursachen.

Beschreibung

Ein Umweltschadensfall ist ein Vorfall, bei dem schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und den Boden, das Wasser oder die Luft verunreinigen. Gefährdungen entstehen beispielsweise durch:
  • Austritt von Öl, Benzin oder Diesel aus Fahrzeugen
  • undichte Anlagen, bei denen gefährliche Stoffe austreten,
  • Unfälle mit Tankwagen 
  • falsche Entsorgung von Altöl, Reinigungsmitteln oder Pflanzenschutzmitteln,
  • Schäden an Heizöltanks in privaten und gewerblichen Gebäuden.
Sie müssen melden, wenn Sie einen Umweltschadensfall feststellen oder verursachen.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:45 -16:00 Uhr Fr 8:45-14:00 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie haben einen Umweltschadensfall verursacht oder festgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und geben möglichst genaue Informationen zum Vorfall:
    • Ort,
    • Art des Schadens,
    • betroffene Stoffe
    • Umfang der Verunreinigung.
  • Die zuständige Stelle prüft den Fall, gibt Ihnen Anweisungen zum weiteren Verhalten und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -beseitigung ein.

Fristen

Melden Sie den Umweltschadensfall so schnell wie möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall

Kosten

Die Meldung ist kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr 112 an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schadensmanagement/Sofortmaßnahmen (BUKEA) am 05.03.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Umweltrufbereitschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en