Umweltschadensfall melden
Sie müssen melden, wenn Sie einen Umweltschadensfall feststellen oder verursachen.
Beschreibung
Ein Umweltschadensfall ist ein Vorfall, bei dem schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und den Boden, das Wasser oder die Luft verunreinigen. Gefährdungen entstehen beispielsweise durch:
- Austritt von Öl, Benzin oder Diesel aus Fahrzeugen
- undichte Anlagen, bei denen gefährliche Stoffe austreten,
- Unfälle mit Tankwagen
- falsche Entsorgung von Altöl, Reinigungsmitteln oder Pflanzenschutzmitteln,
- Schäden an Heizöltanks in privaten und gewerblichen Gebäuden.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:45 -16:00 Uhr Fr 8:45-14:00 Uhr
Kontaktperson
Schadensmanagement/Sofortmaßnahmen (BUKEA)
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Umweltschadensfall verursacht oder festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Keine
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und geben möglichst genaue Informationen zum Vorfall:
- Ort,
- Art des Schadens,
- betroffene Stoffe
- Umfang der Verunreinigung.
- Die zuständige Stelle prüft den Fall, gibt Ihnen Anweisungen zum weiteren Verhalten und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -beseitigung ein.
Fristen
Melden Sie den Umweltschadensfall so schnell wie möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall
Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr 112 an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schadensmanagement/Sofortmaßnahmen (BUKEA) am 05.03.2025
Stichwörter
Umweltrufbereitschaft