Umweltschadensfall melden

    Sie müssen melden, wenn Sie einen Umweltschadensfall feststellen oder verursachen.

    Beschreibung

    Ein Umweltschadensfall ist ein Vorfall, bei dem schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und den Boden, das Wasser oder die Luft verunreinigen. Gefährdungen entstehen beispielsweise durch:
    • Austritt von Öl, Benzin oder Diesel aus Fahrzeugen
    • undichte Anlagen, bei denen gefährliche Stoffe austreten,
    • Unfälle mit Tankwagen 
    • falsche Entsorgung von Altöl, Reinigungsmitteln oder Pflanzenschutzmitteln,
    • Schäden an Heizöltanks in privaten und gewerblichen Gebäuden.
    Sie müssen melden, wenn Sie einen Umweltschadensfall feststellen oder verursachen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8:45 -16:00 Uhr Fr 8:45-14:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Umweltschadensfall verursacht oder festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Keine

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und geben möglichst genaue Informationen zum Vorfall:
      • Ort,
      • Art des Schadens,
      • betroffene Stoffe
      • Umfang der Verunreinigung.
    • Die zuständige Stelle prüft den Fall, gibt Ihnen Anweisungen zum weiteren Verhalten und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -beseitigung ein.

    Fristen

    Melden Sie den Umweltschadensfall so schnell wie möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Die Meldung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr 112 an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schadensmanagement/Sofortmaßnahmen (BUKEA) am 05.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Umweltrufbereitschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en