Prüfung als Steuerberater

    Steuerberaterprüfung

    Die erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater.

    Beschreibung

    Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater.
    Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
    Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzbehörde - Steuerverwaltung (Finanzbehörde - Steuerverwaltung)

    Aktuelles

    Finanzbehörde - Steuerverwaltung

    Beschreibung

    Finanzbehörde - Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gänsemarkt 36

    20354 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
    • Passbild
    • beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater

    Voraussetzungen

    Sie haben 
    - ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
    - rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
    - ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung 
    und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert

    oder

    Sie haben
    - einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
    - eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
    und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis

    oder

    Sie sind
    - in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
    - als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
    - gehörten dieser an
    und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In Angelegenheiten der Zulassung der Steuerberaterprüfung ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. § 33 Absatz 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag bei der Steuerberaterkammer.

    Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
    - die Zulassung zur Prüfung
    - die Befreiung von der Prüfung
    - die organisatorische Durchführung der Prüfung

    Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Fristen

    Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 300 EURO
    • Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.250 EURO
    • Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 200 EURO
    • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EURO

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere wichtige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare siehe Links.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 21.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Steuerberaterexamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en