Sielanschluss Wohngebäude
Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
Beschreibung
Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Ansprechpartner
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung) (Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung))
Aktuelles
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Beschreibung
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Adresse
Hausanschrift
Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-15 Uhr
erforderliche Unterlagen
Antrag und Bauvorlagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Kanalanschluss Wohngebäude