Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen
Beschreibung
Der Zahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse, teilweise bis zur sechsten Klasse, sowie aller Förderschüler. Der Schulzahnärztliche Dienst möchte das Verantwortungsgefühl und Bewusstsein für die Zahngesundheit bei Kindern stärken und vermitteln. Zudem soll die Mundhygiene verbessert und Zahnschäden bzw. Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festgestellt werden. Bei den Untersuchungen werden den Kindern Tipps zur Mundhygiene gegeben.
Im Anschluss erhalten alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen und ggf. Hinweise zur Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches.
Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Schulzahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern der 1. Klassen mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm (mindestens vier Jahre lang) in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden mit Einverständnis der Eltern zweimal jährlich Zahnputzübungen mit den Kindern und anschließend Fluoridierungen der Zähne durchgeführt. Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Mi 13.30-15 Uhr
Kontaktperson
2339 GA22
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Bergedorf - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 13:30-15h
Kontaktperson
BA Bergedorf - GA22
Internet
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di-Do 13.30-15 Uhr, in den Ferien nach Vereinbarung
Kontaktperson
Schulzahnarzt (Hamburg-Nord)
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr sowie am Nachmittag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontaktperson
Gesundheitsamt Mitte
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Wandsbek - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach tel. Vereinbarung
Kontaktperson
Schulzahnarzt (Wandsbek)
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
A-GA-22 Gesundheit-A
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Schulzahnärztlicher Dienst
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontaktperson
Schulzahnarzt (Eimsbüttel)
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erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Besuch einer Schule,
- Alter 6 bis 12 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
§ 34 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Zahnärztliche Untersuchungen in allen allgemeinbildenden Schulen finden nach Vereinbarung statt.
Zahnärztliche Untersuchung in der Schule sind für die Kinder verpflichtend. Nur mit einer zahnärztlichen Bescheinigung, die eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung belegt, können die Kinder freigestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Schulzahnarzt