Seuchenschutz Meldung

    Ungeziefer und Schädlinge melden

    Sie suchen Informationen zu behördlichen Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

    Beschreibung

    Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und damit Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit von Tieren beeinträchtigen oder sogar gefährden. Wenn Sie Gesundheitsschädlinge bemerken, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge veranlassen.

    Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.

    Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    HU3- Hygiene und Infektionsmedizin (HU3- Hygiene und Infektionsmedizin)

    Aktuelles

    HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

    Beschreibung

    HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Auf Ihrem Grundstück befinden sich Gesundheitsschädlinge, wie Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie teilen den Schädlingsbefall der zuständigen Stelle mit.

    Fristen

    Melden Sie die Gesundheitsschädlinge, insbesondere Ratten unverzüglich.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Meldung der Schädlinge ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge werden von der Stadt nur in öffentlichen Einrichtungen oder auf staatlichem Grund vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ungezieferbekämpfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en