- Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Seuchenschutz Meldung
Ungeziefer und Schädlinge melden
Sie suchen Informationen zu behördlichen Rattenbekämpfungsmaßnahmen?
Beschreibung
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und damit Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit von Tieren beeinträchtigen oder sogar gefährden. Wenn Sie Gesundheitsschädlinge bemerken, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge veranlassen.
Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.
Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.
Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.
Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
HU3- Hygiene und Infektionsmedizin (HU3- Hygiene und Infektionsmedizin)
Aktuelles
HU3- Hygiene und Infektionsmedizin
Beschreibung
HU3- Hygiene und Infektionsmedizin
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
Schaedlingsbekaempfung, Funktionspostfach
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Auf Ihrem Grundstück befinden sich Gesundheitsschädlinge, wie Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
Rechtsgrundlage(n)
Infektionsschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie teilen den Schädlingsbefall der zuständigen Stelle mit.
Fristen
Melden Sie die Gesundheitsschädlinge, insbesondere Ratten unverzüglich.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Meldung der Schädlinge ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge werden von der Stadt nur in öffentlichen Einrichtungen oder auf staatlichem Grund vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Ungezieferbekämpfung