• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Seuchenschutz Meldung

Ungeziefer und Schädlinge melden

Sie suchen Informationen zu behördlichen Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

Beschreibung

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und damit Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit von Tieren beeinträchtigen oder sogar gefährden. Wenn Sie Gesundheitsschädlinge bemerken, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge veranlassen.

Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.

Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

HU3- Hygiene und Infektionsmedizin (HU3- Hygiene und Infektionsmedizin)

Aktuelles

HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

Beschreibung

HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

Adresse

Hausanschrift

Marckmannstraße 129a

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Auf Ihrem Grundstück befinden sich Gesundheitsschädlinge, wie Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie teilen den Schädlingsbefall der zuständigen Stelle mit.

Fristen

Melden Sie die Gesundheitsschädlinge, insbesondere Ratten unverzüglich.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die Meldung der Schädlinge ist gebührenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge werden von der Stadt nur in öffentlichen Einrichtungen oder auf staatlichem Grund vorgenommen.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ungezieferbekämpfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en