Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe
Organspendeausweis erhalten
Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende erklären.
Beschreibung
Ein Organspendeausweis ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen können, ob Sie nach Ihrem Tod Organe oder Gewebe spenden möchten. Sie tragen darin ein, ob Sie spenden möchten, welche Organe oder Gewebe gespendet werden dürfen oder ob Sie eine Spende ablehnen. Der Ausweis gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, und entlastet Ihre Angehörigen, da diese im Ernstfall wissen, was Sie wünschen. Sie können den Ausweis jederzeit ändern oder vernichten.
Sie erhalten den blanko Organspendeausweis bei Ihrer Krankenkasse, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Hamburger Bezirksämter oder als Download im Internet.
Außerdem können Sie ihn über das Infotelefon Organspende bestellen. Die gebührenfreie Rufnummer 0800/90 40 400 ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht er zum Download bereit.
Sie erhalten den blanko Organspendeausweis bei Ihrer Krankenkasse, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Hamburger Bezirksämter oder als Download im Internet.
Außerdem können Sie ihn über das Infotelefon Organspende bestellen. Die gebührenfreie Rufnummer 0800/90 40 400 ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht er zum Download bereit.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit (Sozialbehörde - Amt für Gesundheit)
Aktuelles
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Beschreibung
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
DL SOZIALES Organspende
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 800 90 40 400
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Ab 16 Jahren können Sie selbst entscheiden, ob Sie Organe spenden möchten oder nicht. Wenn Sie keine Organspende möchten, können Sie bereits mit 14 Jahren erklären, dass Sie diese ablehnen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie fordern einen blanko Organspendeausweis an und füllen diesen aus.
- Sie nehmen den ausgefüllten Organspendeausweis im Original zu Ihren persönlichen Unterlagen.
- Wenn Sie Ihre Entscheidung ändern, vernichten Sie den Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Organspende am 09.09.2024
Stichwörter
Organspender-Card