Organ- und Gewebespendeausweis
Organspendeausweis
Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende erklären.
Beschreibung
Sie erhalten den blanko Organspendeausweis in der Regel bei den Krankenkassen, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Bezirksämter oder als Download unter https://www.hamburg.de/resource/blob/34852/9239dcc85368b992486e82d806dc360b/organspendeausweis-bzga-pdf-data.pdf.
Sie können ihn zudem beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr oder über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/ anfordern. Hier können Sie zudem kostenlos Informationsmaterial bestellen.
Sie können ihn zudem beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr oder über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/ anfordern. Hier können Sie zudem kostenlos Informationsmaterial bestellen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit (Sozialbehörde - Amt für Gesundheit)
Aktuelles
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Beschreibung
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
DL SOZIALES Organspende
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 800 90 40 400
erforderliche Unterlagen
Entfällt
Voraussetzungen
Ab 16 Jahren können Sie eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen. Einen Widerspruch können Sie bereits mit 14 Jahren erklären.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und ausfüllen. Diesen nehmen Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen, die Behörde oder andere Stellen erhalten keine Kopie oder dergleichen. Möchten Sie Ihre Entscheidung ändern, vernichten Sie den Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.
Fristen
Entfällt
Bearbeitungsdauer
Entfällt
Kosten
Entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter https://www.organspende-info.de/ oder unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/organspende/entscheide-dich-jetzt-organspende-rettet-leben-34850
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Organspende am 09.09.2024
Stichwörter
Organspender-Card