Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe

    Organspendeausweis erhalten

    Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende erklären.

    Beschreibung

    Ein Organspendeausweis ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen können, ob Sie nach Ihrem Tod Organe oder Gewebe spenden möchten. Sie tragen darin ein, ob Sie spenden möchten, welche Organe oder Gewebe gespendet werden dürfen oder ob Sie eine Spende ablehnen. Der Ausweis gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, und entlastet Ihre Angehörigen, da diese im Ernstfall wissen, was Sie wünschen. Sie können den Ausweis jederzeit ändern oder vernichten.

    Sie erhalten den blanko Organspendeausweis bei Ihrer Krankenkasse, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Hamburger Bezirksämter oder als Download im Internet.
    Außerdem können Sie ihn über das Infotelefon Organspende bestellen. Die gebührenfreie Rufnummer 0800/90 40 400 ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht er zum Download bereit.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit (Sozialbehörde - Amt für Gesundheit)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit

    Beschreibung

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    • DL SOZIALES Organspende
      Hausanschrift

      Billstraße 80

      20539 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 800 90 40 400

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Ab 16 Jahren können Sie selbst entscheiden, ob Sie Organe spenden möchten oder nicht. Wenn Sie keine Organspende möchten, können Sie bereits mit 14 Jahren erklären, dass Sie diese ablehnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie fordern einen blanko Organspendeausweis an und füllen diesen aus.
    • Sie nehmen den ausgefüllten Organspendeausweis im Original zu Ihren persönlichen Unterlagen.
    • Wenn Sie Ihre Entscheidung ändern, vernichten Sie den Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Organspende am 09.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Organspender-Card

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en