Familienname Änderung
Namensänderungen
Beschreibung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.
Kontaktperson
FP BIS M25 Namensänderungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 39 2431
Fax: +49 40 4279-39821
Fax: 39821
E-Mail: m252@amtfuermigration.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Stellt sich individuell im Beratungsgespräch heraus.
Bearbeitungsdauer
„Im August und September 2024 ist das Sachgebiet öffentlich-rechtliche Namensänderung personell sehr eng besetzt. Mit Verzögerungen und längeren Wartezeiten ist daher leider zu rechnen.“
Kosten
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Name kann nach dem Namensänderungsgesetz nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Änderungen des Vornamens