Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

    Sie können verschiedene vermessungstechnischen Bescheinigungen für Ihr Grundstück erhalten.

    Beschreibung

    Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:
    Bescheinigung nach § 1026 BGB
    • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
    Entfernungsbescheinigung
    • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
    • Angabe in Metern oder Kilometern
    Flächenbescheinigung
    • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
    Flurstückslagebescheinigung
    • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
    Grenzinnehaltsbescheinigung
    • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
    Höhenbescheinigung
    • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
    Identitätsbescheinigung
    • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
    Koordinatenbescheinigung
    • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
    Maß- und Winkelbescheinigung
    • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
    • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten

    Online-Dienst

    Online-Portal Liegenschaftskataster

    ID: S100002_S1000020040000000114

    Beschreibung

    Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
     

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Klassische Kreditkarte
    • SEPA-Lastschrift

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 8-13, Do 8-16, Fr 8-13 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
    • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
    • Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
    • Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
    • Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
    • Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
    • Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
    Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.
    Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.
    Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entfernungsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en