Hauptuntersuchung

    Kfz-Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU)

    Beschreibung

    Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Seit 1. Januar 2010 ist die sogenannte Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO als Teiluntersuchung in die HU integriert.

    Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch eine(n) Sachverständige/n oder Prüfingenieur/in überprüft, um etwaige Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

    Mit einer Prüfplakette , die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nachweise über eventuelle Änderungsabnahmen
    • wenn nicht zugelassen zusätzlich: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • AU Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) sofern die AU über eine andere Prüfstelle bereits ausgeführt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) Fristen zwischen 12 und 36 Monaten vor; Detaillierte Fristen zur Untersuchung der Fahrzeuge stehen in Anlage VIII StVZO. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Kfz Schein) ist ersichtlich, wann eine HU zu erfolgen hat; seit dem 1. Juli 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung überschritten wurde. Stattdessen wird eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung vorgeschrieben, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Aufgrund des damit verbundenen höheren Aufwands ist für die Ergänzungsuntersuchung eine um 20 % höhere Gebühr fällig.

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Technische Prüfstelle oder freie Entgelte Überwachungsorganisationen) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich an 
    • die Technischen Prüfstellen
    • amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
    • an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.

    Aufbewahrung HU-Prüfbericht
    Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf, Schenkung) ist er der Erwerberin/dem Erwerber zu übergeben.

    Verlust HU-Prüfbericht
    Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat, siehe hierzu Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein)), oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette alleine reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    TÜV-Prüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en