Kfz-Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU)
Beschreibung
Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch eine(n) Sachverständige/n oder Prüfingenieur/in überprüft, um etwaige Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Mit einer Prüfplakette , die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweise über eventuelle Änderungsabnahmen
- AU Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) sofern die AU über eine andere Prüfstelle bereits ausgeführt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- die Technischen Prüfstellen
- amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
- an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.
Aufbewahrung HU-Prüfbericht
Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf, Schenkung) ist er der Erwerberin/dem Erwerber zu übergeben.
Verlust HU-Prüfbericht
Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat, siehe hierzu Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein)), oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette alleine reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
TÜV-Prüfung