Straßenreinigung

    Reinigung von Gehwegen

    Sie können gegebenenfalls dazu verpflichtet sein, den sich vor Ihrer Wohnanschrift befindenden Gehweg regelmäßig zu reinigen.

    Beschreibung

    Es gibt in Hamburg mehr als 6.000 km Gehwege. Die Reinigungsverpflichtung für diese Gehwege ist aufgeteilt:
     
    Die Gehwege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis stehen, müssen von den jeweiligen Anliegern und Anliegerinnen gesäubert werden. Anlieger oder Anliegerin sind Sie in der Regel als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie, die an einen Gehweg grenzen. Auch als Mieter oder Mieterin eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie Anlieger oder Anliegerin. Sie können die Verpflichtung zur Reinigung des angrenzenden Gehweges als Mieter oder Mieterin von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin übertragen bekommen.
     
    Sind Sie als Anlieger zur Reinigung eines Gehweges verpflichtet, müssen Sie diesen zum Beispiel von Laub, Schnee, Eis und Müll befreien und das ganze Jahr über so sauber halten, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.
     
    Die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis stehen, reinigt die Stadtreinigung.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Hamburg-Mitte

    Ansprechpartner

    Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)

    Aktuelles

    Stadtreinigung Hamburg

    Beschreibung

    Stadtreinigung Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bullerdeich 19

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie grenzen an einen Gehweg, der nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt ist oder
    • Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin hat seine Gehwegreinigungspflicht per Vertrag auf Sie übertragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich hierbei nicht um ein Verwaltungsverfahren. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es handelt sich hierbei um eine Informationsleistung. Es ist kein Verwaltungsverfahren angeschlossen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte) am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Laubbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en