Anzeige einer Geburt
Beschreibung
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, statt sondern zuhause (Hausgeburt) muss ein sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich (Bitte vorher Termin vereinbahren!) beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden. Ist das Kind tot zur Welt gekommen, so muss die Geburt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12 Uhr, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte einen Termin unter geburten@hamburg-nord.hamburg.de! Für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen müssen immer vorab Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
ST2 Standesamt Hamburg-Nord
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 115
Fax: +49 40 4279-04840
E-Mail: geburten@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Vorkasse in bar über die Geburtsklinik (außer bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der Überweisung,<br /> EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Für Geburten
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119 oder 4 28 04-2266
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2217 oder 4 28 04-2586
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2473
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Kontaktperson
2044 ST1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-2044
Fax: +49 40 427 90-5995
E-Mail: geburten@wandsbek.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- die Geburtsurkunde des Vaters und
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
Sie benötigen außerdem
- die Personalausweise, Reisepässe oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern.
Voraussetzungen
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Als anzeigende Person müssen Sie über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html
§ 31 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
§ 61 PStG Abs. 1, S. 3 - Mindestalter für Antragstellung
https://dejure.org/gesetze/PStG/61.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Tragen Sie dort den Geburtsort (Ort und Straße mit Hausnummer) und den Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Geburt des Kindes ein.
Kam Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, übernimmt diese Einrichtung die Geburtsanzeige für Sie. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt erforderlich sind.
Erfolgte eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes schriftlich oder persönlich anzeigen.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen nach.
Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes.
Sie werden aufgefordert, die Gebühren für die Geburtsurkunde zu begleichen.
Wenn Sie die Gebühren beglichen haben, erhalten Sie die Geburtsurkunden des Kindes.
Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, nimmt das Standesamt im Geburtseintrag einen erläuternden Hinweis darüber auf. An Stelle einer Geburtsurkunde wird Ihnen dann als Personenstandsurkunde ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt. Auch der Geburtenregisterausdruck ist eine Geburtsurkunde, die die Geburt Ihres Kindes beweist!
In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Beurkundung direkt bei den Eltern eingefordert und zusammen mit der vorbereiteten Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt geschickt. Das Standesamt nimmt dann die Beurkundung vor.
In Krankenhäusern, die nicht so verfahren, wird die Geburtsanzeige direkt zum Standesamt geschickt. Die Eltern können die weiteren, erforderlichen Unterlagen selber an das Standesamt senden.
Fristen
- Sie müssen die Geburt Ihres Kindes binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist Ihr Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Nur im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen einige Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen auf - hierfür ist ein Termin erforderlich.
- Sorgeerklärungen sind nur beim Jugendamt oder beim Notar möglich. Vaterschaftsanerkennungen nimmt auch das Jugendamt oder der Notar auf.
- Den Vordruck für die Vornamensanzeige erhalten die Eltern im Krankenhaus, im Internet (Kinderleicht zum Kindergeld auf hamburg.de) oder auch im zuständigen Standesamt.
- Im Rahmen der Beurkundung einer Geburt erhalten die Eltern, zusätzlich zur kostenpflichtigen Geburtsurkunde für die eigenen Unterlagen, zwei kostenfreie Urkunden zur Beantragung von Elterngeld und Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse. Eine weitere kostenfreie Urkunde zur Beantragung von Kindergeld wird nur noch bei Geburten in Geburts- oder Hebammenhäusern ausgestellt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg)
Stichwörter
Anmeldung der Geburt