Festsetzung einer Veranstaltung beantragen
Beschreibung
- Messen,
- Ausstellungen und
- Märkte
Das bedeutet, dass Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen. Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Messen und Ausstellungen jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen.
Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Möchten Sie davon Ausnahmen beantragen, müssen Sie dies bei den jeweils zuständigen Behörden tun.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelgenehmigungen. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Für eine Festsetzung beteiligen und informieren wir in der Regel folgende öffentliche Stellen:
- Bezirksämter, in deren Gebiet die Veranstaltung durchgeführt werden soll,
- Behörde für Inneres und Sport (BIS-Polizei),
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV-Amt für Arbeitsschutz) und
- Handelskammer Hamburg
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2889 VS11
Internet
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4713
Fax: +49 40 4279-08070
E-Mail: veranstaltungs-undmarktrecht@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-16, Di 8-12.30, Do 8 -15.30 Uhr, Oeffnungszeiten für Mittwoch nur nach Vereinbarung
Kontaktperson
A-VS-141 Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 172 4328995
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
MR13 Ordnungswidrigkeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gewerbeang
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Lageplan der Veranstaltung
- Übersicht über die zu vertreibenden Waren
- Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
- Vorläufiges Ausstellerverzeichnis
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Es muss sich um eine Veranstaltungsart der Gewerbeordnung handeln.
Rechtsgrundlage(n)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html
Bezeichnung: § 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie befüllen das Antragsformular
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Bei Rückfragen zur Festsetzung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
- Im Falle einer Festsetzung geht Ihnen ein Bescheid durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu
- Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online Verfahren mittels des Online-Dienstes.
Fristen
Dauer (bei Spanne): 0 Jahre bis 2 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen (Bearbeitungszeit beim für die Bundes- und Gewerbezentralregisterauszüge zuständigen Bundesamt für Justiz meist 2 bis 3 Wochen).
Kosten
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung:
Zusätzlich zu den Kosten für den Festsetzungsbescheid entstehen Kosten für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister bei den hierfür zuständigen Stellen. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrags
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 16.11.2022
Stichwörter
Spezialmärkte Genehmigungen