Veranstaltung Festsetzung

    Festsetzung einer Veranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person
    • Messen,
    • Ausstellungen und
    • Märkte
    festsetzen lassen.
    Das bedeutet, dass Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen. Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Messen und Ausstellungen jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen.
    Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
    Möchten Sie davon Ausnahmen beantragen, müssen Sie dies bei den jeweils zuständigen Behörden tun.
    Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelgenehmigungen. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.
    Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
    Für eine Festsetzung beteiligen und informieren wir in der Regel folgende öffentliche Stellen:
    • Bezirksämter, in deren Gebiet die Veranstaltung durchgeführt werden soll,
    • Behörde für Inneres und Sport (BIS-Polizei),
    • Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV-Amt für Arbeitsschutz) und
    • Handelskammer Hamburg
    Eine Kopie der Festsetzung wird grundsätzlich der Handelskammer Hamburg, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Amt für Arbeitsschutz), dem örtlichen Bezirksamt sowie Ihrem Finanzamt zugeleitet. Die übrigen Stellen werden über die Entscheidung informiert.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Holstenstraße 65-67

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
    Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Vielen Dank.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veranstaltungs- und Marktrecht - Innendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Märkte Innendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-16, Di 8-12.30, Do 8 -15.30 Uhr, Oeffnungszeiten für Mittwoch nur nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerberecht und Marktwesen - Sondernutzungen und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • Lageplan der Veranstaltung
    • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
    • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
    • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis

    Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit
    • Es muss sich um eine Veranstaltungsart der Gewerbeordnung handeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html
    Bezeichnung: § 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Damit Sie eine Veranstaltung festsetzen können, muss vorab bei der zuständigen Behörde  ein Antrag gestellt werden. Diesen Antrag können Sie online über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars stellen.
    Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen:
    • Sie rufen den Online Dienst auf
    • Sie befüllen das Antragsformular
    • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
    • Bei Rückfragen zur Festsetzung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
    • Im Falle einer Festsetzung geht Ihnen ein Bescheid durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu
    • Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch
    Wenn Sie die Festsetzung anhand des PDF-Formulars beantragen wollen:
    • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
    • Befüllen Sie den Antrag.
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online Verfahren mittels des Online-Dienstes.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer (bei Spanne): 0 Jahre bis 2 Jahre
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
    Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer (bei Spanne): ca. 4 Wochen bis 6 Wochen
    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen (Bearbeitungszeit beim für die Bundes- und Gewerbezentralregisterauszüge zuständigen Bundesamt für Justiz meist 2 bis 3 Wochen).

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): von 100 bis zu 1.500 Euro
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
    Bemerkung:
    Zusätzlich zu den Kosten für den Festsetzungsbescheid entstehen Kosten für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister bei den hierfür zuständigen Stellen. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt.
    Die Höhe der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrags

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 16.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Spezialmärkte Genehmigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en