Erlaubnis zum Fischen vom Boot auf der Elbe (nur Hamburger Gebiet)

    Sie möchten eine Bootsangelkarte erhalten?

    Beschreibung

    Bootsangelkarte für die Elbe und den Hamburger Hafenbereich.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung

    Weitere Informationen

    Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Gültiger Fischereischein und gültiger Personalausweis oder Reisepass.

    Voraussetzungen

    per E-Mail digitale Kopien von:
    • gültiger Fischereischein
    • Ausweis bzw. Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    § 42, Absatz 1, Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung (HVO)

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung des Antrags ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids möglich.

    Verfahrensablauf

    Die genannten Unterlagen per E-Mail (bootsangelkarte@bukea.hamburg.de) oder
    persönliches Erscheinen im Hamburger Angelzentrum, Entenwerder 10.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Kosten

    Die Gebühr beträgt zur Zeit 31,-- Euro (Stand 1.1.2023). Sie kann nicht in bar bezahlt werden, sondern per EC-Karte oder sie wird durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis ist auf ein Kalenderjahr befristet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fischen vom Boot auf der Elbe (nur Hamburger Gebiet)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en