Einschulung
ohne
Beschreibung
.
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Schulinformationszentrum (SIZ) (Schulinformationszentrum (SIZ))
Aktuelles
Schulinformationszentrum (SIZ)
Beschreibung
Schulinformationszentrum (SIZ)
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-13,Do 13-18,Fr 9-13 Uhr; Terminvereinbarung unter 428 99 22 11 erforderlich!
Kontaktperson
Schulinformation
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 99-2211
Fax: +49 40 427 3-13483
Fax: 78113
E-Mail: schulinformation@bsb.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Auskünfte über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen erteilt jede Grundschule. Auskünfte über den Anmeldezeitraum erteilt das Schulinformationszentrum.
Voraussetzungen
Hamburgisches Schulgesetz, § 38, Beginn der Schulpflicht
(1) Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
(1) Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung der Erstklässler und der Vorschulkinder erfolgt im Frühjahr, die Termine werden im November/Dezember in der Presse bekannt gegeben und in den Grundschulen ausgehängt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Schulpflicht