Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen

    Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen, dann können Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
    Dies gilt auch, wenn Sie als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegen.
    Das Standesamt an Ihrem Wohnort oder dort, wo Sie gemeldet sind, stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
    Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist das letzte Standesamt an Ihrem früheren Wohnort zuständig.
    Waren Sie nie oder nur kurz in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin das Zeugnis aus.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 7-10 Tage!

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Um zu erfahren, welche Unterlagen einzureichen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Eheschließung Unterlagen Checkliste".

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Anmeldung der Eheschließung / Termin zur Eheschließung
    Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:
    https://www.hamburg.de/altona/standesamt/

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes  
    Wenn Sie im Ausland geboren sind:
    • Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde 
    Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
    • ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen
    Bei Ehescheidung im EU-Ausland:
    • Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
    Bei Ehescheidung außerhalb der EU:
    • Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • Sterbeurkunde des Ehegatten
    Hinweis:
    Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
    Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
    Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.

    Voraussetzungen

    Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
    Sie wollen im Ausland heiraten.
    Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes

    Verfahrensablauf

    • Sie setzten sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung
    • Sie werden daraufhin persönlich oder schriftlich über die notwendigen Unterlagen informiert
    • Anschließend beantragen Sie das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt
    • Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an
    • Die zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag

    Fristen

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Komplexität der Fallkonstellation des Paares und der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 68,00 EUR.
    Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 109,50 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
    Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 25.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Heimataufgebot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en