Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung

    Sie wollen im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis.

    Beschreibung

    In einige Länder benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder als Person, die deutschem Recht untersteht (Staatenloser, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge) heiraten wollen.
    Informieren Sie sich beim ausländischen Standesamt oder bei der deutschen Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten wollen (Botschaft, Konsulat), ob Sie für die Eheschließung in diesem Land ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für eine Eheschließung bestehen.
    Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden.
    Daher müssen immer Unterlagen zu beiden Eheschließenden eingereicht werden.
    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
    Wenn Sie im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.
    Wenn Sie noch nie in Deutschland gemeldet waren, wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
    Bei Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg kann das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrer Anmeldung der Eheschließung vom dortigen Standesamt aus beim deutschen Standesamt angefordert werden.
    Als ausländischer Staatsangehöriger wenden Sie sich für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an Ihre Heimatbehörden.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.

    Internet

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

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    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Um zu erfahren, welche Unterlagen einzureichen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Eheschließung Unterlagen Checkliste".

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Nur nach Vereinbarung

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Kontaktperson

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Version

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Anmeldung der Eheschließung / Termin zur Eheschließung
    Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:
    https://www.hamburg.de/altona/standesamt/

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.
    • Es werden immer Unterlagen von beiden Verlobten benötigt.
    • Dafür ist regelmäßig vorher eine schriftliche Beratung erforderlich.
    • Setzen Sie sich deswegen vorab mit dem Standesamt an Ihrem Wohnsitz in Verbindung.
    • Überblick über evtl. notwendige Unterlagen. Die Aufstellung ist nicht abschließend. Welche Urkunden Sie einreichen müssen, hängt vom Einzelfall und von der Auskunft Ihres Standesamtes ab:
      • Personalausweis oder Reisepass
      • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland
      • Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
      • Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
        • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
        • Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen.
        • Bei Ehescheidung im EU-Ausland: Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
        • Bei Ehescheidung außerhalb der EU: Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
        • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten
      • Legalisation/Apostille auf bestimmten ausländischen Urkunden.
      • Ausländische Urkunden müssen durch eine*n in Deutschland vereidigte*n Dolmetscher übersetzt werden.

    Voraussetzungen

    Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling deutschem Recht.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308, 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​​​
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
    §§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
    § 51 Personenstandsverordnung (PStV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__51.html

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie setzen sich mit Ihrem Standesamt am Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Verbindung.
    • In der Regel müssen Sie zunächst eine Selbstauskunft ausfüllen.
    • Nach Rücksendung der Selbstauskunft erhalten Sie eine schriftliche Beratung über die Unterlagen, die Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses einreichen müssen.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
    • Das Standesamt bearbeitet Ihre Unterlagen und prüft, ob Ehehindernisse vorliegen.
    • Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis nach Zahlung der Bearbeitungsgebühren aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Komplexität der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.

    Kosten

    • 67,00 EUR 
    • Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt 108,50 EUR.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 02.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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