Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung
Beschreibung
Informieren Sie sich beim ausländischen Standesamt oder bei der deutschen Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten wollen (Botschaft, Konsulat), ob Sie für die Eheschließung in diesem Land ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für eine Eheschließung bestehen.
Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden.
Daher müssen immer Unterlagen zu beiden Eheschließenden eingereicht werden.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
Wenn Sie im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.
Wenn Sie noch nie in Deutschland gemeldet waren, wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Bei Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg kann das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrer Anmeldung der Eheschließung vom dortigen Standesamt aus beim deutschen Standesamt angefordert werden.
Als ausländischer Staatsangehöriger wenden Sie sich für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an Ihre Heimatbehörden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
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Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
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Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
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Bezirksamt Harburg - Standesamt
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Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Kontaktperson
3427 ST1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-3427
Fax: +49 40 427 90-7440
E-Mail: Standesamt@harburg.hamburg.de
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
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Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
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Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)
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Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch
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Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
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Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
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Heirat (Eimsbüttel)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3809
Fax: +49 40 427 90-3149
Fax: 03149
E-Mail: heirat@eimsbuettel.hamburg.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-1 Personenstandswesen-A
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:
https://www.hamburg.de/altona/standesamt/
erforderliche Unterlagen
- Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.
- Es werden immer Unterlagen von beiden Verlobten benötigt.
- Dafür ist regelmäßig vorher eine schriftliche Beratung erforderlich.
- Setzen Sie sich deswegen vorab mit dem Standesamt an Ihrem Wohnsitz in Verbindung.
- Überblick über evtl. notwendige Unterlagen. Die Aufstellung ist nicht abschließend. Welche Urkunden Sie einreichen müssen, hängt vom Einzelfall und von der Auskunft Ihres Standesamtes ab:
- Personalausweis oder Reisepass
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland
- Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
- Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen.
- Bei Ehescheidung im EU-Ausland: Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
- Bei Ehescheidung außerhalb der EU: Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten
- Legalisation/Apostille auf bestimmten ausländischen Urkunden.
- Ausländische Urkunden müssen durch eine*n in Deutschland vereidigte*n Dolmetscher übersetzt werden.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
§§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
§ 51 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__51.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie setzen sich mit Ihrem Standesamt am Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Verbindung.
- In der Regel müssen Sie zunächst eine Selbstauskunft ausfüllen.
- Nach Rücksendung der Selbstauskunft erhalten Sie eine schriftliche Beratung über die Unterlagen, die Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses einreichen müssen.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
- Das Standesamt bearbeitet Ihre Unterlagen und prüft, ob Ehehindernisse vorliegen.
- Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis nach Zahlung der Bearbeitungsgebühren aus.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- 67,00 EUR
- Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt 108,50 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 02.03.2023
Stichwörter
Heimataufgebot