Breitensport Förderung

    Allgemeine Sportförderung erhalten

    Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände, Vereine und sonstige korporative Träger richtet. Es werden unter anderem Investitionen sowie einmalige oder fortlaufende Vorhaben gefördert.

    Beschreibung

    Mit der "Active City-Strategie" hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die konkrete, sportpolitische Ausrichtung der nächsten Jahre weiterentwickelt.
     
    Im Zielbild der Active City mit aktiven Hamburgerinnen und Hamburgern spiegelt sich das Selbstverständnis Hamburgs – einer Stadt, die sich immer mehr auch über den Sport in seiner gesamten Ausprägung, über Bewegung und Aktivität definiert - wider. Hamburg ist eine Stadt, in der die Menschen sportbegeistert und sportlich aktiv sind, in der der Sport im Stadtbild präsent ist und sowohl das Lebensgefühl als auch die Lebensqualität entscheidend prägt.
     
    Menschen, die noch nicht sportlich aktiv sind, sollen für den Sport gewonnen und begeistert werden. Darüber hinaus werden Sport und Bewegungsförderung als politische Querschnittsaufgabe und der Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger dienend verstanden.
     
    Sport soll nicht nur an der Spitze, sondern auch in der Breite gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, gewährt die Behörde für Inneres und Sport vorhabenbezogene Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung auf der Grundlage der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau).

    Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände und Vereine sowie sonstige korporative Trägerinnen und Träger richtet.

    Eine Förderung muss auf die Erfüllung der Ziele der Active City Strategie einzahlen. Es werden Vorhaben unterschiedlichster Art gefördert. Dazu zählen beispielsweise Investitionen sowie einmaligen oder fortlaufenden Vorhaben.

    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt. Zuwendungen werden grundsätzlich als teilfinanzierter Zuschuss für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt.

    Die beziehungsweise der Zuwendungsempfangende ist berechtigt, die Zuwendungsmittel an Dritte weiterzugeben, wenn eine entsprechende (vertragliche) Vereinbarung geschlossen wird.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Hamburger Sportbund (Hamburger Sportbund)

    Aktuelles

    Hamburger Sportbund

    Beschreibung

    Hamburger Sportbund

    Adresse

    Hausanschrift

    Schäferkampsallee 1

    20357 Hamburg

    U2/U3/Busse 4/15/181 Schlump

    Öffnungszeiten

    Telefonisch Mo-Do 9-15 Uhr unter 040 41908 111

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Z001 Antragsformular Allgemeine Sportförderung
    • Wirtschafts- oder Finanzierungsplan
    • Selbstdarstellung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • aktueller Ausdruck aus dem Vereins- oder Handelsregister

    Voraussetzungen

    • Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände und Vereine sowie sonstige korporative Trägerinnen und Träger richtet.
    • Zuwendungen werden nur gewährt, sofern ein Bezug auf die Active City Strategie und die darin verankerten Ziele erkennbar ist.
    • Erstmalige Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche sportbezogenen Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
    • Zuwendungen werden in der Regel nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt.

    Verfahrensablauf

    • Das Zuwendungsverfahren beginnt mit dem von Ihnen eingereichten Antrag.
    • Ihr Antrag wird an zentraler Stelle erfasst. Sie erhalten ein Eingangsschreiben. Sollten formale oder inhaltliche Nachbesserungen erforderlich sein, wird das Landessportamt auf Sie zukommen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser erhält, soweit Sie nicht vorher schon einen Rechtsmittelverzicht (liegt als Vordruck jedem Bescheid bei) eingereicht haben, nach einem Monat Bestandskraft. Nachdem der Bescheid Bestandskraft erhalten hat, können Sie Zuwendungsmittel nach Maßgabe des Bescheides abfordern.
    • Die Zuwendungsmittel werden dann von Ihnen zur Erreichung des Zuwendungszwecks und der Ziele, die mit der gewährten Zuwendung verbunden sind, durch Sie eingesetzt.

    Fristen

    Die Fristen für die allgemeine Sportförderung bemessen sich nach dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Vorhaben startet.
    Bei fortlaufenden Vorhaben mit Beginn 01.01. ist die Antragsfrist der 15.10. des Vorjahres
    Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn bis 30.06. ist die Antragsfrist 15.10. des Vorjahres
    Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn ab 01.07. ist die Antragsfrist 15.04. des laufenden Jahres
     

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung mit anschließender Zusendung des Zuwendungsbescheides.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einzelne Sportlerinnen und Sportler werden im Rahmen der Allgemeinen Sportförderung grundsätzlich nicht gefördert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sportförderung (BIS Landessportamt) am 25.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Sportbund Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en