Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Sie erhalten eine Unterweisung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln.
Beschreibung
Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen entweder einen Erziehungsberechtigten oder eine andere bevollmächtigte, volljährige Person zu dieser Belehrung mitbringen. Diese Person muss sich mit Vollmacht und Personaldokument am Tag der Belehrung ausweisen.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist am Tage der Belehrung eine schriftliche Erklärung nach § 43 IfSG der sorgeberechtigten Personen vorzulegen.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen entweder einen Erziehungsberechtigten oder eine andere bevollmächtigte, volljährige Person zu dieser Belehrung mitbringen. Diese Person muss sich mit Vollmacht und Personaldokument am Tag der Belehrung ausweisen.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist am Tage der Belehrung eine schriftliche Erklärung nach § 43 IfSG der sorgeberechtigten Personen vorzulegen.
zuständige Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel
Ansprechpartner
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG
Beschreibung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG
Adresse
Hausanschrift
U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung über die obige E-Mail-Adresse ist erforderlich.
Kontaktperson
Belehrungen (Eimsbüttel)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ausschließlich diese <strong>Zahlungsarten </strong>sind möglich.
Weitere Informationen
Persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
- Jugendliche unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten;
- Schulpraktikanten: eine Praktikumsbescheinigung der Schule
- bei Wohnsitz außerhalb von Hamburg: schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber
Voraussetzungen
- Sie sind in Hamburg gemeldet oder
- Ihre Arbeitsstelle ist in Hamburg (schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich)
Rechtsgrundlage(n)
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html
Bearbeitungsdauer
Eine Belehrung dauert ca. 20-30 Min. (Filmlänge) + Wartezeit. Das Gesundheitszeugnis wird danach ausgestellt.
Kosten
30,00 EUR. Eine Befreiung von der Gebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 13,50 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.
Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 13,50 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für alle Bezirke in Hamburg zuständig.
Persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.
Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).
Persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.
Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Belehrungen (Eimsbüttel)
Stichwörter
Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelberufe