Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

    Sie erhalten eine Unterweisung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln.

    Beschreibung

    Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

    Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen entweder einen Erziehungsberechtigten oder eine andere bevollmächtigte, volljährige Person zu dieser Belehrung mitbringen. Diese Person muss sich mit Vollmacht und Personaldokument am Tag der Belehrung ausweisen.
    Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist am Tage der Belehrung eine schriftliche Erklärung nach § 43 IfSG der sorgeberechtigten Personen vorzulegen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem IfSG

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung über die obige E-Mail-Adresse ist erforderlich.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Ausschlie&szlig;lich diese <strong>Zahlungsarten </strong>sind m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
    • Jugendliche unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten;
    • Schulpraktikanten: eine Praktikumsbescheinigung der Schule
    • bei Wohnsitz außerhalb von Hamburg: schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Hamburg gemeldet oder
    • Ihre Arbeitsstelle ist in Hamburg (schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

    Bearbeitungsdauer

    Eine Belehrung dauert ca. 20-30 Min. (Filmlänge) + Wartezeit. Das Gesundheitszeugnis wird danach ausgestellt.

    Kosten

    30,00 EUR. Eine Befreiung von der Gebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
    Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 13,50 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für alle Bezirke in Hamburg zuständig.

    Persönliches Erscheinen
     ist in jedem Fall erforderlich.

    Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
    Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.

    Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Belehrungen (Eimsbüttel)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelberufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en