Behindertengerechte Sozialwohnung aufgeben
Gewährung einer Umzugsprämie für die Freimachung einer behin-dertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer.
Beschreibung
Wenn Sie aktuell in einer behindertengerechten Sozialwohnung le-ben und durch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung nicht mehr auf diese Sozialwohnung angewiesen sind, dann kann Ihnen durch die Freimachung einer solchen behindertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer eine Umzugsprämie gewährt werden.
zuständige Stelle
Bezirksamt Wandsbek
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten
Beschreibung
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Internet
Weitere Informationen
Sie können den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein inkl. der Einkommenserklärung unter FORMULARE, SERVICES & LINKS herunterladen und uns per Post zusenden, in den Hausbriefkasten (Wandsbeker Allee 71 und Wandsbeker Allee Nr. 73, Treppe hoch) werfen oder per Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de senden.
Bitte melden Sie sich nur bei dringenden Problemen telefonisch unter 42881-2496.
Wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten (dieser kann nur beantragt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen), wenden Sie sich zwecks Beratung bitte immer vorher telefonisch an uns unter der oben genannten Telefonnummer. Der Antrag auf einen Dringlichkeitsschein wird Ihnen dann ggf. übersandt.
Bitte melden Sie sich nur bei dringenden Problemen telefonisch unter 42881-2496.
Wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten (dieser kann nur beantragt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen), wenden Sie sich zwecks Beratung bitte immer vorher telefonisch an uns unter der oben genannten Telefonnummer. Der Antrag auf einen Dringlichkeitsschein wird Ihnen dann ggf. übersandt.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- alter und neuer Mietvertrag
- Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
- Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
- Meldebestätigung von der neuen Wohnung
Je nach Einzelfall weitere Unterlagen. Bitte ggf. vorab telefonisch erfragen.
Voraussetzungen
Sie sind als Mieterinnen und Mieter antragsberechtigt, wenn Sie aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
- eine Sozialwohnung
- eine sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung
Rechtsgrundlage(n)
Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Mieterinnen und Mieter eine behindertengerechte Mietwohnung (Sozialwohnung) für Rollstuhlbenutzerhaushalte freimachen wollen, dann werden Sie von uns auf Anfrage bezüglich der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erlangung einer Umzugsprämie gerne beraten. Sie können uns telefonisch unter der
040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Umzugsprämie wird erst nach Umzug in die neue Wohnung und nach Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Umzugsprämie wird nur noch für die Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer gewährt.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wohnungsvergabe (Wandsbek) am 11.09.2023
Stichwörter
Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie)