Behindertengerechte Sozialwohnung aufgeben

    Gewährung einer Umzugsprämie für die Freimachung einer behin-dertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer.

    Beschreibung

    Wenn Sie aktuell in einer behindertengerechten Sozialwohnung le-ben und durch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung nicht mehr auf diese Sozialwohnung angewiesen sind, dann kann Ihnen durch die Freimachung einer solchen behindertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer eine Umzugsprämie gewährt werden.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 73

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-12 Uhr

    Internet

    Weitere Informationen

     Sie können den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein inkl. der Einkommenserklärung unter FORMULARE, SERVICES & LINKS herunterladen und uns per Post zusenden, in den Hausbriefkasten (Wandsbeker Allee 71 und Wandsbeker Allee Nr. 73, Treppe hoch) werfen oder per Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de senden.
    Bitte melden Sie sich nur bei dringenden Problemen telefonisch unter 42881-2496.

    Wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten (dieser kann nur beantragt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen), wenden Sie sich zwecks Beratung bitte immer vorher telefonisch an uns unter der oben genannten Telefonnummer. Der Antrag auf einen Dringlichkeitsschein wird Ihnen dann ggf. übersandt.
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • alter und neuer Mietvertrag
    • Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
    • Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
    • Meldebestätigung von der neuen Wohnung

    Je nach Einzelfall weitere Unterlagen. Bitte ggf. vorab telefonisch erfragen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als Mieterinnen und Mieter antragsberechtigt, wenn Sie aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
    Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
    Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
    Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
    • eine Sozialwohnung
    • eine sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mieterinnen und Mieter eine behindertengerechte Mietwohnung (Sozialwohnung) für Rollstuhlbenutzerhaushalte freimachen wollen, dann werden Sie von uns auf Anfrage bezüglich der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erlangung einer Umzugsprämie gerne beraten. Sie können uns telefonisch unter der
    040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Umzugsprämie wird erst nach Umzug in die neue Wohnung und nach Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Umzugsprämie wird nur noch für die Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer gewährt.
    Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wohnungsvergabe (Wandsbek) am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en