Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Apostillen

    Beschreibung

    Das Landgericht Hamburg ist nur berechtigt eigene und von Notaren beglaubigte Urkunden und Dokumente mit einer kostenpflichtigen Vorbeglaubigung (zur späteren Legalisation) oder Apostille zu versehen.

    Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder eine Apostille.

    Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, siehe Link

    Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

    Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
    Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch  anders als bei der Legalisation  von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.

    zuständige Stelle

    Landgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Landgericht Hamburg - Verwaltung (Landgericht Hamburg - Verwaltung)

    Aktuelles

    Landgericht Hamburg - Verwaltung

    Beschreibung

    Landgericht Hamburg - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die Urkunde(n), die mit einer Apostille oder Vorbeglaubigung versehen werden sollen.

    Voraussetzungen

    Urkunde bzw. Dokument wurde vom Landgericht Hamburg oder von einem Notar ausgestellt.
     

    Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre notariell beglaubigte Urkunde in der Gemeinsamen Annahmestelle des Amts- und Landgerichts im Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1 abzugeben. Den Beglaubigungsantrag erhalten Sie bei der Information am Eingang. Die Gebühren zahlen Sie bei der Kasse ein und fügen die Quittung Ihrem Antrag bei. Die Rücksendung erfolgt dann auch wieder auf dem Postwege.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einer Woche.

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren werden bar eingezahlt. Sie betragen 25 EUR bei allen notariell beglaubigten Urkunden bzw. 15 EUR bei allen landgerichtlichen Entscheidungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Notar, LG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en