Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung

    Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

    Beschreibung

    Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung.

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Oberlandesgericht Hamburg

    Beschreibung

    Oberlandesgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 2

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse X35/3 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Bis auf weiteres keine persönlichen Sprechzeiten

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Über die Höhe der Gebühr ergeht ein Bescheid.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    • Einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg oder
    • Keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, jedoch soll eine neue Ehe in Hamburg geschlossen werden
    Hat keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe seinen Aufenthalt in Deutschland und soll auch in Deutschland keine neue Ehe geschlossen werden, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

    Ab dem 1.9.2022 ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen zuständig. 

    Dort werden auch alle von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz noch nicht abgeschlossenen Verfahren fortgeführt. 

    Bitte senden Sie Anträge und Unterlagen zu bereits laufenden Verfahren ab dem 1.9.2022 an das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Ansprechpartner erreichen  Sie telefonisch unter 040/42843-2101 oder per E-Mail an registratur@olg.justiz.hamburg.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
    https://www.hamburg.de/bjv/service/166940/auslandsscheidungen.html

    Kosten

    -

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stabe, Henning

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ehescheidung, Anerkennung ausländische

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en