Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung
Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Beschreibung
Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung.
zuständige Stelle
Oberlandesgericht Hamburg
Ansprechpartner
Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)
Aktuelles
Oberlandesgericht Hamburg
Beschreibung
Oberlandesgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse X35/3 Sievekingplatz
Öffnungszeiten
Bis auf weiteres keine persönlichen Sprechzeiten
Kontaktperson
Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 43-2101
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Über die Höhe der Gebühr ergeht ein Bescheid.
erforderliche Unterlagen
-
Voraussetzungen
- Einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg oder
- Keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, jedoch soll eine neue Ehe in Hamburg geschlossen werden
Ab dem 1.9.2022 ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen zuständig.
Dort werden auch alle von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz noch nicht abgeschlossenen Verfahren fortgeführt.
Bitte senden Sie Anträge und Unterlagen zu bereits laufenden Verfahren ab dem 1.9.2022 an das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter 040/42843-2101 oder per E-Mail an registratur@olg.justiz.hamburg.de.
Rechtsgrundlage(n)
§ 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
https://www.hamburg.de/bjv/service/166940/auslandsscheidungen.html
https://www.hamburg.de/bjv/service/166940/auslandsscheidungen.html
Kosten
-
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stabe, Henning
Stichwörter
Ehescheidung, Anerkennung ausländische