abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung
Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt hatten, könnte es wegen Falschparkens abgeschleppt worden sein. In Hamburg gibt es für falsch geparkte und daraufhin abgeschleppte Fahrzeuge eine Zentrale Verwahrstelle. In Einzelfällen werden Fahrzeuge aber auch an geeignete andere Orte in unmittelbarer Nähe umgesetzt. Das Polizeikommissariat, welches an dem Ort zuständig ist, an dem Sie Ihr Auto falsch geparkt hatten, kann Auskunft darüber geben, wohin Ihr Fahrzeug gebracht wurde.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S2/S21 Tiefstack, Busse 3/120/124/130 Ausschläger Allee
Kontaktperson
Zentrale Fahrzeugverwahrstelle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 7810450
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderes Personalpapier mit aktueller Meldeadresse oder in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
- Bargeld oder EC-Karte
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html
Strafprozessordnung (StPO)
www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV2P4
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html
Strafprozessordnung (StPO)
www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV2P4
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Kostenbescheid
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Verfahrensablauf
- Sie melden sich telefonisch bei der zuständigen Stelle und erkundigen sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges, wann und wo Sie es abholen können, sowie über die Höhe der Kosten, die Sie beim Auslösen Ihres Fahrzeuges zahlen müssen.
- Sie holen Ihr Fahrzeug ab und zahlen die Kosten.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer fällt je Fall unterschiedlich aus.
Kosten
Es fällt eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Zusätzlich fällt eine Verwahrgebühr an, welche sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und der Dauer der Verwahrung richtet.
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)
- Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro
- Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro
- Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro
- Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen können Sie sich an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats benutzen Sie die Suchfunktion des Behördenfinders.
Die Fahrzeugverwahrstelle ist täglich (auch an Feiertagen) von 0-24 Uhr geöffnet.
Für Fahrzeuge, die von der Polizei sichergestellt wurden, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren relevant sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Verwahrstelle in der Halskestraße 24-26. Diese erreichen Sie vor Ort oder unter der Rufnummer 428 6 694-11 oder 428 6 694-12.
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung
Freitag 09:00 -13:00 Uhr
Die Fahrzeugverwahrstelle ist täglich (auch an Feiertagen) von 0-24 Uhr geöffnet.
Für Fahrzeuge, die von der Polizei sichergestellt wurden, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren relevant sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Verwahrstelle in der Halskestraße 24-26. Diese erreichen Sie vor Ort oder unter der Rufnummer 428 6 694-11 oder 428 6 694-12.
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung
Freitag 09:00 -13:00 Uhr
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Auto abgeschleppt