abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es wieder abholen.

    Beschreibung

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt hatten, könnte es wegen Falschparkens abgeschleppt worden sein. In Hamburg gibt es für falsch geparkte und daraufhin abgeschleppte Fahrzeuge eine Zentrale Verwahrstelle. In Einzelfällen werden Fahrzeuge aber auch an geeignete andere Orte in unmittelbarer Nähe umgesetzt. Das Polizeikommissariat, welches an dem Ort zuständig ist, an dem Sie Ihr Auto falsch geparkt hatten, kann Auskunft darüber geben, wohin Ihr Fahrzeug gebracht wurde.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Allee 179

    20539 Hamburg

    S2/S21 Tiefstack, Busse 3/120/124/130 Ausschläger Allee

    Kontaktperson

    • Zentrale Fahrzeugverwahrstelle
      Hausanschrift

      Ausschläger Allee 179

      20539 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 7810450

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder anderes Personalpapier mit aktueller Meldeadresse oder in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung
    • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
    • Bargeld oder EC-Karte

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den Kostenbescheid
    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich telefonisch bei der zuständigen Stelle und erkundigen sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges, wann und wo Sie es abholen können, sowie über die Höhe der Kosten, die Sie beim Auslösen Ihres Fahrzeuges zahlen müssen.
    • Sie holen Ihr Fahrzeug ab und zahlen die Kosten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer fällt je Fall unterschiedlich aus.

    Kosten

    Es fällt eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Zusätzlich fällt eine Verwahrgebühr an, welche sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und der Dauer der Verwahrung richtet.

    Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)
    • Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro
    • Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro
    Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t
    • Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro
    • Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro
    Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen
    • Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro
    • Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro
    Kraftrad
    • Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro
    • Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen können Sie sich an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats benutzen Sie die Suchfunktion des Behördenfinders.

    Die Fahrzeugverwahrstelle ist täglich (auch an Feiertagen) von 0-24 Uhr geöffnet.

    Für Fahrzeuge, die von der Polizei sichergestellt wurden, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren relevant sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Verwahrstelle in der Halskestraße 24-26. Diese erreichen Sie vor Ort oder unter der Rufnummer 428 6 694-11 oder 428 6 694-12.
    Öffnungs- und Sprechzeiten:
    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
    Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung 
    Freitag 09:00 -13:00 Uhr 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Auto abgeschleppt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en