Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

    Beschreibung

    Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Verfahrensablauf
    1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
    2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
    3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf (Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 94

    12627 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Frontoffice.Sozialamt@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030)902934419

    Telefon Festnetz: 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Ankunftszentrum Tegel (Ankunftszentrum Tegel)

    Aktuelles

    Ankunftszentrum Tegel

    Beschreibung

    Ankunftszentrum Tegel

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafen Tegel 1

    13405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: tf-ukraine@laf.berlin.de

    Fax: -

    Telefon Festnetz: -

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.04.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Personal- und Aufenthaltsdokumente
      • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
      • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
      • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

    Voraussetzungen

    • (Drohende) Obdachlosigkeit
    • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
    • Personenkreis
      Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

      Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
      • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
      • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
      • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
      • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    20 min

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.04.2024