Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

    Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die untere Fischereibehörde senden.

    Verfahrensablauf
    1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
    2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
    3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

    Ansprechpartner

    Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)

    Aktuelles

    Fischereiamt Berlin

    Beschreibung

    Fischereiamt Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Havelchaussee 149/151

    14055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de

    Fax: (030) 304 1805

    Telefon Festnetz: (030) 300 699-14

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres

    Voraussetzungen

    • Frist: 30. April des Folgejahres
      Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres an die untere Fischereibehörde senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    1-4 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023