Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme
Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Beschreibung
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die untere Fischereibehörde senden.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Ansprechpartner
Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)
Aktuelles
Fischereiamt Berlin
Beschreibung
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erforderliche Unterlagen
- Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres
Voraussetzungen
- Frist: 30. April des Folgejahres
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres an die untere Fischereibehörde senden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
1-4 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Aale