Fischerei - Fischereipachtvertrag anzeigen
Beschreibung
Als Pächter oder Pächterin müssen Sie einen Abschluss und/-oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages der zuständigen Fischereibehörde anzeigen.
Verfahrensablauf
1. Schicken Sie den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Verfahrensablauf
1. Schicken Sie den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Ansprechpartner
Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)
Aktuelles
Fischereiamt Berlin
Beschreibung
Fischereiamt Berlin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform
Voraussetzungen
- Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre
- Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten kann die untere Fischereibehörde in begründeten Fällen zulassen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
- Keine Angaben möglich.
- Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages: Es gilt eine Genehmigungsfiktion von einem Monat: Der Vertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Behörde den Vertragsparteien nicht innerhalb eines Monats einen Beanstandungsbescheid bekannt gegeben hat.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Anzeige von Fischereipachtverträgen