Fischerei - Fischereipachtvertrag anzeigen

    Beschreibung

    Als Pächter oder Pächterin müssen Sie einen Abschluss und/-oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages der zuständigen Fischereibehörde anzeigen.

    Verfahrensablauf
    1. Schicken Sie den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
    2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.

    Ansprechpartner

    Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)

    Aktuelles

    Fischereiamt Berlin

    Beschreibung

    Fischereiamt Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Havelchaussee 149/151

    14055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de

    Fax: (030) 304 1805

    Telefon Festnetz: (030) 300 699-14

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform

    Voraussetzungen

    • Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre
      • Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten kann die untere Fischereibehörde in begründeten Fällen zulassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    • Keine Angaben möglich.
    • Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages: Es gilt eine Genehmigungsfiktion von einem Monat: Der Vertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Behörde den Vertragsparteien nicht innerhalb eines Monats einen Beanstandungsbescheid bekannt gegeben hat.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anzeige von Fischereipachtverträgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.04.2024