Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung

    Fischerei - Ausnahmegenehmigung nach der Fischereiverordnung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie zum Beispiel während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für fischereiwissenschaftliche Zwecke.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Fischereibehörde.
    • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
    2. Die untere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
    • Im Falle von ganzjährig geschonten Fischarten erfolgt eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde.
    3. Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
    • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.

    Ansprechpartner

    Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)

    Aktuelles

    Fischereiamt Berlin

    Beschreibung

    Fischereiamt Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Havelchaussee 149/151

    14055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de

    Fax: (030) 304 1805

    Telefon Festnetz: (030) 300 699-14

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausnahmegenehmigung/Befreiung
      Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
    • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angaben möglich.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ausnahmen zur Fischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023