Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Fischerei - Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können auch einen Antrag für mehrere Einführungen oder Umsiedlungen über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren stellen. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

    Verfahrensablauf:
    1. Sie stellen einen Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
    • Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie die nicht heimischen Arten einführen oder gebietsfremde Arten umsiedeln.
    • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
    2. Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
    • Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.
    • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
    3. Sie erhalten einen Bescheid.

    Ansprechpartner

    Fischereiamt Berlin (Fischereiamt Berlin)

    Aktuelles

    Fischereiamt Berlin

    Beschreibung

    Fischereiamt Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Havelchaussee 149/151

    14055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de

    Fax: (030) 304 1805

    Telefon Festnetz: (030) 300 699-14

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung
      Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post
    • Unterlagen und Angaben entsprechend der Leitlinie im „Anhang 1“ der EU-Verordnung Nr. 708/2007
      Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
      • Beschreibung des Vorhabens;
      • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten;
      • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen;
      • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.;
      • Merkmale des Organismus;
      • Ziele und Gründe für die Einführung;
      • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen („Anhang I - G. Bewirtschaftungsplan“)
      • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin
    • Geringes Umweltrisiko
      Die Fischarten und Nichtzielarten, die Sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.
    • Genehmigungspflicht
      Die Fischarten und Nichtzielarten, die Sie einführen/umsiedeln möchten, unterliegen der Genehmigungspflicht.
    • Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    regelmäßig 6 Monate: Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aquakultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2023