Wettbewerbsregeln Anerkennung

    Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen

    Beschreibung

    Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können bei der Kartellbehörde die Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen.

    Verfahrensablauf:
    1. Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln ein
    2. Der Antrag wird geprüft, ggfs. werden Sie für Rückfragen kontaktiert

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsstelle-afr@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 7539

    Telefon Festnetz: (030) 9013 7877

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln
      Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post
      Der Antrag muss Folgendes enthalten:
      • Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
      • Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
      • die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
      • den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.
    • Satzung der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung
    • Nachweis, dass die Wettbewerbsregeln satzungsmäßig aufgestellt sind
    • Aufstellungen zu außenstehenden Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen und Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe
    • Aufstellungen zu - Lieferantenvereinigungen, Abnehmervereinigungen und Bundesorganisationen der beteiligten Wirtschaftsstufen des betreffenden Wirtschaftszweiges

    Voraussetzungen

    • Antragsstellende Institution ist eine Wirtschafts- oder Berufsvereinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    verfahrensabhängig

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Kartellrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.10.2023