Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Handwerk - Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.

    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein

    Verfahrensablauf:
    1. Sie müssen die Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen. Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.

    2. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Berlin (Handwerkskammer Berlin)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Anerkennung@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-483/487

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.05.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung/ Änderung/ Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke bzw. der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe
      (siehe unter "Formulare")
    • Formular „Anlage A: Betriebsleitererklärung“
      (siehe unter "Formulare")

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.
    • Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Abberufung der Betriebsleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.08.2023